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BVerwG, 19.11.1985 - 9 B 384.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit eines herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.07.1985 - 11 B 85 C. 207
- BVerwG, 19.11.1985 - 9 B 384.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84
Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1985 - 9 B 384.85
Unter solchen Umständen ist für die Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs kein Raum (vgl. auch Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232, 234) [BVerwG 30.10.1984 - 9 C 24/84]. - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1985 - 9 B 384.85
Entgegen dem Beschwerdevorbringen liegt die geltend gemachte, nach Ansicht der Kläger gleichzeitig die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begründende Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) und BVerwG 9 C 600.81 - nicht vor. - BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1985 - 9 B 384.85
In diesen Entscheidungen ist ausgeführt, daß bei einer Gruppenverfolgung eine widerlegbare Regelvermutung dafür besteht, daß jeder einzelne Angehörige der Gruppe von der politischen Verfolgung mitbetroffen ist, und aus diesem Grunde bei der Prüfung der Frage, ob dem Asylsuchenden bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat die Gefahr politischer Verfolgung droht, der für Vorverfolgte geltende herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. dazu zuletzt BVerwGE 70, 169) anzulegen ist. - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 600.81
Bestehen einer inländischen Fluchtalternative - Anspruch auf Gewährung von Asyl …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1985 - 9 B 384.85
Entgegen dem Beschwerdevorbringen liegt die geltend gemachte, nach Ansicht der Kläger gleichzeitig die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begründende Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) und BVerwG 9 C 600.81 - nicht vor.